Immobilienkauf in Bonn

Gerade heute, in den teils recht angespannten Immobilienmärkten der großen Hotspots in Nordrhein-Westfalen und besonders auch in Bonn, ist es meist für Marktteilnehmer recht schwierig, sich ein eindeutiges Bild vom Marktgeschehen und von Immobilienpreisen zu machen.

Immobilienkauf Bonn
Foto M. Kirchner

Angebotspreise in einschlägigen Immobilienportalen spiegeln in der Regel meist nur die Wunschvorstellungen von verkaufswilligen Immobilientransakteuren wider.

Ich bewerte als Immobiliengutachter insbesondere in Bonn und in Nordrhein-Westfalen, im Rheinland und im Bergischen Land Immobilien, indem ich ähnliche Verkaufsfälle in einem Verkehrswertgutachten vergleiche, statistisch auswerte und einen durchschnittlichen Marktpreis für Ihr Objekt ermittele.

Die Kaufentscheidung für Bonn

Ist die Entscheidung zu einem Immobilienkauf gefallen, geht es meist gleich um sechs- bis siebenstellige Beträge. Hier ist eine neutrale Meinung eines Immobiliensachverständigen, dessen Gutachten nur einige hundert Euro kostet, eine gute Möglichkeit, sich vor Fehlentscheidungen oder überzogenen Preisvorstellungen zu schützen. Denken Sie daran, dass ein Immobilienmakler kein Berater sondern ein provisionsabhängiger Verkäufer ist. Natürlich gibt es viele seriöse Makler. Diese werden jedoch die Pros und Contras einer Immobilie nicht in einem ausgewogenen Verhältnis recherchieren und präsentieren.

Ich untersuche die marktrelevanten Eingangsgrößen, die auch die künftige Entwicklung des Marktgeschehens berücksichtigt. Hier können Bebauungspläne, Ortssatzungen, Sanierungsgebiete, Mietpreiskappungen eine Rolle spielen. Der städteplanerische Wille einer Gemeinde wird meist von Marktteilnehmern aber auch von Immobilienmaklern nicht berücksichtigt. Erhebliche Preisbewegungen können so für die Zukunft auch nicht erkannt werden.

In letzter Konsequenz fühlen Sie sich mit einem fundierten Sachverständigengutachten einfach wohler, wenn die Kaufentscheidung gefallen ist und Sie jetzt guten Gewissens in einen Notartermin gehen können.

Erben und Vererben in Bonn

In meiner Immobilienwertermittlungs-Praxis ist der Erbfall mit Immobilienvermögen in Bonn oder im Rheinland der Regelfall im Bereich der Privatgutachten.

Erben und vererben Bonn
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Fast immer stehen die Erben vor ähnlichen Fragestellungen. Soll ein Erbe das Haus übernehmen und die Miterben ausgezahlt werden? Soll das Haus von einem Erben federführend verkauft und die Miterben aus dem Kaufpreis befriedigt werden?

Ist der Erbfall u.U. noch nicht eingetreten aber Behörden verlangen wegen der Pflegekosten, die der künftige Erblasser verursacht, die Verwertung der Immobilie, usw.. In solchen und ähnlichen Fällen führe ich mit einem Verkehrswertgutachten den gerichtsfesten Nachweis, dass ein Immobilienvermögen bspw. in Bonn oder im südlichen Nordrhein-Westfalen zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wert besaß.

So können Sie gegenüber Miterben eine Auszahlungslösung vorbereiten oder gegenüber Sozialbehörden nachweisen, dass Sie das Immobilienvermögen nicht verschenkt haben. Was Geschäftsleute häufig praktizieren, kann auch in einer vorweggenommenen Erbfolge eine Lösung sein.

Die Parteien (in diesem Fall Erblasser und Erben) bestellen aus einem Vertrag (hier Erbvertrag) heraus einen Sachverständigen, der den Immobilienwert zu einem Wertermittlungsstichtag bestimmen soll. So kann die Erbmasse ggf. vor dem Erbfall monetär definiert und vertragsfähig gemacht werden. Andererseits kann in einem Erbvertrag das Immobilienvermögen einem Erben zugesprochen werden mit der Maßgabe, dass dieser die anderen Erben auf Basis des Verkehrswertes ausbezahlen muss. Auch hier wird aus dem Vertrag heraus ein Sachverständiger bestellt.

Grundsätzlich ist es eine gute Lösung, bevor ein Immobilieneigentum dem Risiko einer Teilungsversteigerung ausgesetzt wird oder ein Familienstreit ausbricht, den möglichen Erbfall vertraglich und sachverständig vorab zu regulieren. Ich unterstütze Sie dabei gern.

Erbschaftssteuer

Ihr Freibetrag ist ausgeschöpft? Sie sind mit dem Erblasser entfernt verwandt und haben keinen Freibetrag und sehen sich als Immobilienerbe in Bonn oder NRW mit der Erbschaftssteuer konfrontiert?

Erbschaftssteuer Bonn
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Die erste Frage, die mir regelmäßig in diesem Zusammenhang gestellt wird: „Lohnt sich ein Wertgutachten überhaupt?“ Meine Antwort ist regelmäßig: „JA“. Warum ist das so? Finanzbeamte sind keine Immobilienwertermittler, sie besichtigen die Immobilie nicht, sie gehen nach Schema-F vor.

Das ist kein böser Wille sondern Folge der Unzulänglichkeiten des Fiskalsystems. In aller Regel können bereits kleinere Ersparnisse bei der Steuerlast das Sachverständigenhonorar weit übersteigen (Überschuss). Ich treffe häufig auf den Fall, dass ein Ertragsobjekt (bspw. ein Wohn- und Geschäftshaus) in seiner möglichen Restnutzungsdauer von den Finanzbehörden in Bonn oder im südlichen Nordrhein-Wetsfalen nicht richtig eingeschätzt wird. Die Dauer der Ertragsfähigkeit einer Immobilie ist u.a. maßgeblich für den Wert des Objektes.

Da der Finanzbeamte das Objekt nicht besichtigt, kann er letztlich auch die Bausubstanz und die entsprechende Restnutzungsdauer nicht nachvollziehbar einschätzen. Diese Schwachstellen und andere Probleme, welche die recht einfache Finanzamt-Wertermittlung mit sich bringt, räume ich mit einem fundierten Verkehrswertgutachten aus. Finanzämter müssen Gutachten nicht unbedingt anerkennen. Sie müssen aber einen substantiierten Vortrag des Steuerschuldners im Rahmen eines Widerspruchs gegen einen Bescheid auch inhaltlich bearbeiten und u.U. widerlegen. Das gelingt in der Regel nicht, da ein qualifizierter, nach DIN ISO 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger meist erheblich bessere Detailkenntnisse in den wichtigsten Bewertungsdisziplinen besitzt, als Mitarbeiter der Finanzbehörden.

Kommt Ihnen ein Erbschaftssteuerbescheid bzgl. des Immobilienerbes nicht eindeutig vor, bzw. halten Sie den Ansatz der Finanzbehörden für zu hoch, bin ich der richtigen Ansprechpartner.

Berufsbetreuung

Als Berufsbetreuer stehen Sie häufig vor der Problemstellung, dass Immobilienvermögen eines betreuten Menschen in Bonn oder dem südlichen Nordrhein-Westfalen ggf. verwerten zu müssen, da Pflegekosten oder Unterbringungskosten finanziert werden müssen.

Berufsbetreuung Bonn
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Wird das Immobilienvermögen von dem Betreuten nicht mehr genutzt oder kann nicht mehr selbst bewohnt werden, fordern die Sozialbehörden das Aufbrauchen der eigenen Vermögenswerte. Das von dem Betreuten langjährig selbst bewohnte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung in Bonn oder im Rheinland muss dann häufig abgestoßen werden.

Sie als Berufsbetreuer benötigen dann regelmäßig für Ihre Revisionssicherheit gegenüber den Angehörigen bzw. den Sozialbehörden einen Nachweis, dass Sie das Immobilienvermögen des Betreuten nicht verschleudert haben. Ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung in oder um Bonn hilft Ihnen dabei, die Revisionssicherheit herzustellen, die Sie benötigen und gibt Ihnen Sicherheit bei Verhandlungen mit Immobilienmaklern oder Kaufinteressenten. Ich helfe Ihnen dabei, das Immobilienvermögen Ihres Betreuten fair zu verwerten.

Fragen Sie mich nach einem revisionssicheren und gerichtsfesten Verkehrswertgutachten.

Gerichtsgutachter

Ich bin seit vielen Jahren für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte u.a. in Nordrhein-Westfalen aktiv und werde regelmäßig vorzugsweise in Zivilprozessen u.a. im Rheinland und in Bonn bestellt.

Gerichtsgutachter Bonn
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Sie sind Rechtsanwalt und haben ein Mandat mit einem Immobilienthema in Bonn oder im Rheinland. Auch für vorgerichtliche Entscheidungen ist die Hinzuziehung eines Immobiliensachverständigen mitunter sinnvoll. Häufig werden Gutachten in gerichtlichen Prozessen von der Gegenpartei erfolgreich angegriffen und führen letztlich zu weiteren Gutachten, die wiederum Kosten verursachen.

Sofern sich Parteien vorgerichtlich auf einen Sachverständigen und das entsprechende Ergebnis einigen, können erhebliche Kosten und Ärger vermieden werden. Neben gerichtlichen Streitigkeiten bin ich auch bei diversen Amtsgerichten für Zwangsversteigerungsabteilungen in und um die Bundesstadt Bonn tätig.

Ihr Vorteil besteht in der guten Marktnähe und dem Wissen über die Verfahrensabläufe. Auch eine Teilungsversteigerung bei uneinigen Eigentümergemeinschaften wird hier thematisiert.

Sofern Sie als Rechtsanwalt, Richter oder Diplom-Rechtspfleger Beratung über die sachverständige Vorgehensweise zu Ihren Themen suchen, sprechen Sie mich gern an. Ich helfe Ihnen.

Immobilieninvestments in Bonn

Gerade bei professionellen und institutionellen Immobilienanlegern werden in der Regel Fremdmittel betreut. Hier ist Rechenschaft gegenüber den Geldgebern üblich. Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) eines in Bonn und im südlichen Nordrhein-Westfalen ansässigen und qualifizierten Immobiliensachverständigen ist dann regelmäßig die richtige Wahl.

Immobilieninvestments
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Gleichzeitig erhalten Sie als Privatinvestor, Projektentwickler oder auch Fondsmanager eine weitere Meinung, die Ihre eigenen betriebswirtschaftlichen Analysen stützt oder eben auch kritisch hinterfragt. Die Sicherheit der Kapitalanlage gewinnt in jedem Fall. Häufig werden Renditeimmobilien im professionellen Umfeld mit bunten Präsentationen, tollen Diagrammen und rosigen Worten präsentiert. Die sachverständige Überprüfung solcher Unterlagen gehört zu meinen Aufgaben.

Mit meinen Erfahrungen und Recherchemöglichkeiten bin ich für den Raum Bonn/Köln in der Lage, Daten zu verifizieren, die betriebswirtschaftlichen Annahmen zu hinterfragen und ein Immobilienobjekt neutral aber dennoch wie ein Investor bzw. Kapitaanleger zu betrachten.

Ich helfe Ihnen gern, Ihre Renditeüberlegungen zu verifizieren bzw. Ihre Rechenschaftspflicht zu begleiten.

Ehescheidung

Auch die Ehescheidung zählt leider zu den sehr häufigen Fällen in meiner Bewertungspraxis in Bonn und im Rheinland. Hier gilt es, trotz regelmäßig überkochender Emotionen, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Ehescheidung
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Es kann durchaus für beide Seiten die günstigste Lösung sein, dass Immobilienvermögen aus dem gerichtlichen Zugewinnprozess herauszunehmen und gesondert monetär aufzuteilen.

Ich weiß aus vielen Familienprozessen, die ich in der Region Bonn und im südlichen Nordrhein-Westfalen gerichtlich begleitet habe, dass eine teilweise Vermögensvernichtung im Raum steht, wenn alles strittig geregelt werden soll.

Nicht selten werden mehrere Sachverständigengutachten und Obergutachten durch das Gericht beauftragt, da sich meist der jeweils benachteiligt fühlende Ehepartner gegen ein Gutachten erfolgreich wehrt. Das muss nicht sein. Durch eine vorgerichtlichen Einigung auf einen Immobiliensachverständigen finden Sie eine neutrale und kostengünstige Lösung für die Aufteilung des in der Ehe entstandenen Immobilienvermögens (Zugewinn). Ich habe über zwei Jahrzehnte Erfahrung darin, den Zugewinn bei der Immobilienbewertung zu berücksichtigen. Es ist in diesen Fällen erforderlich, die Immobilie an zwei Wertermittlungsstichtagen zu bewerten, am Tage der Eheschließung sowie am Tage des Eingangs des Scheidungsantrages.

Hier ist insbesondere bei der Immobilienbewertung mit sehr weit zurückliegenden Stichtagen (Eheschließung) eine große Erfahrung des Sachverständigen gefragt, da Immobilien mit Methoden dieses Zeitraums bewertet werden müssen. Der Sachverständige muss sich sowohl mit seiner Datenbasis als auch mit seinen Bewertungsmethoden ggf. in vergangene Jahrzehnte zurückversetzen und das damalige Marktgeschehen simulieren. Fragen Sie mich.

Ich helfen Ihne bei Ihren Fragestellungen zu dem Thema Ehescheidung mit Immobilienbeteiligung und Immobilienbewertung in Bonn und im Rheinland.

Warum Matthias Kirchner Immobilienbewertung? Es gibt gute Gründe für mich.

Bewusstsein und Verantwortung

Die sachlichen und inhaltlichen Aussagen eines Immobilienwertermittlers haben in der Regel schweres Gewicht. Kaufentscheidungen, innerfamiliäre Auszahlungsvereinbarungen oder Beschlüsse in gerichtlichen Auseinandersetzungen führen stets zu verantwortlichem Handeln und dem Bewusstsein, dass es um erhebliche Vermögenswerte meiner Mandanten und anderer Beteiligter geht.

Objektivität und Interessen

Als Immobiliengutachter habe ich Ihre Interessen im Blick. Ich schaue mir Ihre Immobilie unvoreingenommen an, ohne etwas schön oder schlecht zu reden. Marktteilnehmer wie bspw. auch Makler sind häufig von wirtschaftlichen Entscheidungen gelenkt. Ich bin frei davon und deshalb objektiver.

Ausbildung und Praxis

Ich habe einschlägige Nachweise der Sachkunde vor akkreditierten Zertifizierungsstellen vorzuweisen. Diverse grundsätzliche Ausbildungen in der Immobilienwirtschaft wurden von mir absolviert. Ich blicke auf eine gut 20-jährige Praxis in der Immobilienwirtschaft zurück. Ich betreibe keinen Gemischtwarenladen, der Feuchtemessungen, Bauschadensbewertung, Bauüberwachung und ähnliche Dinge anbietet. Ich konzentriere mich ausschließlich auf die Immobilienbewertung in Bonn und im Rheinland. Das kann ich.

Gerichtsbestellung

Richter sind in der Auswahl des Immobiliensachverständigen (Beweismittel) in der Regel frei. Das ich immer wieder von Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und Sozialgerichten bestellt werde, ist ein gewisses Indiz für meine Qualität und Professionalität.

Erfahrung

Die Vielschichtigkeit der von mir bewerteten Immobilien ist doch recht beachtlich. Hochhäuser in bekannten Skylines, namhafte Hotelimmobilien, Seniorenresidenzen, Großindustrieimmobilien, Flughäfen oder repräsentative Büroimmobilien im europäischen Ausland und viele andere sehr individuelle Objekte finden sich auf meiner Bewertungsliste. Ihre Möglichkeit, auf diese Erfahrungen zurückzugreifen, kann ein Vorteil im Sinne der Gutachtenpräzision und Bearbeitungsgeschwindigkeit sein.

Teams und Kollegen

Viele Immobiliensachverständige sind Einzelkämpfer. In schwierigen oder dringlichen Fällen, u.a. auch mit der Beteiligung vieler Objekte, ziehe ich im Zweifel weitere Kollegen hinzu. Ich bündele im Einzelfall unsere Fähigkeiten und Kompetenzen um den Service für Sie in gleichbleibender Qualität sicher zu stellen. Finden Sie es heraus. Ich nehmen die Herausforderung gern an.

Normierte Gutachten

Meine Gutachten entsprechen den normierten Vorstellungen der Mustersachverständigenordnung des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) sowie den einschlägigen Vorschriften der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) und nachrangiger Richtlinien. Regelmäßige Überprüfungen meiner Gutachten durch Zertifizierungsstellen und Sachkundekommissionen bestätigen meine Vorstellungen davon, wie Gutachten aussehen müssen.

Fazit: Mein Sachverstand für Ihre Sicherheit

Ihre Transaktionsentscheidung hängt sicherlich nicht von „meinem“ Verkehrswert ab. Viele Faktoren, bis hin zum sprichwörtlichen Bauchgefühl entscheiden darüber, ob eine Immobilie übereignet wird oder nicht. Gleichwohl helfe ich Ihnen gern mit meinen bescheidenen Mitteln, Sicherheit zu gewinnen. Ich gebe Ihnen meinen Sachverstand.

Unterlagen und Ortstermin

Für die Immobilienbewertung in Bonn und Umgebung ist die Prüfung einer Vielzahl von Unterlagen und Informationen notwendig. Ein Ortstermin zur Besichtigung des Bewertungsobjekts ist unbedingt erforderlich.

Sie können wesentlich dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer und den Kostenaufwand zu reduzieren, indem Sie die notwendigen Unterlagen in verwendbarer Form zur Verfügung stellen.

Einige Unterlagen kann von Matthias Kirchner Immobilienbewertung beschafft werden, andere nicht. Hier ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Die konkrete Unterlagensituation bespreche ich gern mit Ihnen persönlich. Einen Idealzustand finden Sie nachfolgend:

Alle Immobilien:

  • Grundbuchauszug (auch Erbbaurechtsgrundbuch sofern Bewertungsgegenstand)
  • Urkunden zu eingetragenen Rechten und Belastungen in Abt. II des Grundbuches
  • Flurkartenauszug
  • Planzeichnungen zum baulichen Bestand
  • Miet-/Pachtverträge, falls vermietet/verpachtet
  • Mieter-/Pächterliste, Sollmietenliste, Ertragsaufstellung zum Stichtag
  • Erbbauzins am Stichtag (bei Erbbaurecht)
  • Historie zu Maßnahmen an Gebäuden (Instandhaltung, Instandsetzung)
  • Alt-Gutachten, sofern vorhanden (Bausubstanz, Wertermittlung, Mieten etc.)
  • Flächenberechnung, Baubeschreibung, Energieausweis, nachbarrechtliche Verträge etc.
  • Baujahr, Gebäudehistorie, Leerstand, Altlasten etc.
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten drei Jahre, bei Spezial-Immobilie (Seniorenheime usw.)
  • Vollmacht des Eigentümers zur Beschaffung notwendiger Unterlagen bei Behörden und Dritten, sofern der Auftraggeber nicht Eigentümer oder Verfügungsberechtigter ist
  • Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich

  • Wohnungs- und Teileigentums-Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Baubeschreibung, Aufteilungspläne
  • Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre
  • Wirtschaftspläne der letzten drei Jahre
  • Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)

  • Kaufvertrag
  • Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
  • Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
  • Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
  • Ältere Wertermittlung, Standortanalysen / Branchenberichte
  • Prüfteste für Licht- und Kraftanlagen
  • Wärmecontracting-Vertrag
  • Der Immobiliensachverständige

    Immobiliengutachter Matthias Kirchner

    Matthias Kirchner, Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) – DIN EN ISO/IEC 17024, Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Immobilienwirt Diplom (VWA)

    • Ausbildung: Kfm. Grundstücks-Wohnungswirtschaft, (IHK) inkl. einiger Praktiken bei Bauträgergesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen u. a. 1993
    • Studium: Immobilienwirtschaft a. d. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden (Dipl.-VWA) 1997
    • Studium: z. Dipl.- Sachverständigen (DIA) f.d. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Mieten und Pachten – Deutsche Immobilienakademie an der Albert – Ludwig – Universität Freiburg – 2004
    • Seit 1993 in verschiedenen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig, u.a. als Gewerbemakler, als Hausverwalter, als leitender Centermanager, als selbständiger Immobilien – Projektentwickler und seit 1998 als Projektsteuerer und Grundstückseinkäufer eines deutschen Großkonzerns in leitender Stellung aktiv und seit 2001 u. a. freiberuflicher Immobilien – Sachverständiger in Nürnberg, im Bergischen Land (NRW) und in der Oberlausitz (Sachsen)
    • 2007 bis 2015: Berufung in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen in der Metropolregion Nürnberg
    • Schwerpunkte: Immobilienbewertung, Immobilien Due Diligence, Immobilienmarkt-Research, Portfoliobewertungen, Projektentwicklung, Immobilienmarkt Dortmund als Thema
    • Mitgliedschaften: Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V. LVS NRW (bis 2017), Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Erlangen (bis 2015),
      Mitglied der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif e.V.) Societey of Property Researchers, Germany – Arbeitskreis Marktwertermittlung, Mitglied bei Alumni Freiburg e.V.,
      Geschäftsführer und Gesellschafter der ONEO Investment GmbH (ein Immobilienentwickler mit der Spezialisierung: Restrukturierung notleidender Immobilienprojekte, bis 2018)