Leistungen Immobilienbewertung in Bonn

Ich erstelle auf Grundlage fundierter Marktkenntnisse, mit Blick auf den Bonner aber auch den überregionalen Immobilienmarkt nebst langjähriger Berufserfahrung als Bewertungssachverständiger für Immobilienbewertung folgende Immobiliengutachten bzw. gutachterliche Leistungen:

Verkehrswertgutachten

  • unbebautes Grundstück
  • Flächen der Land- und Forstwirtschaft
  • Bauerwartungsland
  • Rohbauland
  • Baureifes Land

bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

  • Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
  • Wohnungseigentum, Teileigentum (Eigentumswohnung, Gewerbeeinheit, Kellerraum, Stellplatz)
  • Gemischt genutzte Grundstücke
  • Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke (Einzelhandelsgebäude, Bürogebäude, Produktionsgebäude, Logistikgebäude)
  • Spezialimmobilien und Betreiberimmobilien (Klinik-Immobilie, Freizeit-Immobilie, Seniorenresidenzen, Hotel-Immobilie)
  • Privilegierte Außenbereichsliegenschaften
  • Erbbaurechtsgrundstücke, Erbbaurechte

Rechte und Belastungen

  • Nutzungsrechte (Wohnungsrecht, Wohnrecht, Nießbrauchrecht)
  • Verwertungsrechte (Reallast), Rechte zur Sicherung von Forderungen
  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht, Leitungsrecht, u.a)

Gerichtsgutachten

für jedliche Art von zivilen Prozessen, meist Familiensachen oder Vermögenssachen

Schiedsgutachten

für Streitigkeiten im Rahmen eines privaten Schiedsverfahrens

Beilegung von Streitigkeiten (Mediation)

bei jeglicher Art von Problemstellungen mit Immobilienbeteiligung

Beleihungswertgutachten

für Zwecke der Fremdfinanzierung von Immobilienvermögen

Mietwert- und Pachtwertgutachten

in der Regel im Rahmen gerichtlicher oder vorgerichtlicher Mieterhöhungsverlangen im Sinne des §558 BGB ffg (Wohnraum) oder gewerblicher Mieten und Pachten.

Gebäudeversicherungsgutachten (Neubauwert)

um Unterversicherung zu vermeiden und Verzicht auf eine Unterversicherungsklausel bei der jeweiligen Gesellschaft zu erreichen.

Entschädigungsgutachten (Enteignungsentschädiung)

meist bei Verkehrsprojekten, bei denen eine Enteignung unumgänglich war.

Gutachtenüberprüfung

bei jeglichen Zweifeln an vorliegenden Immobilienwertgutachten

gutachterliche Stellungnahmen

sofern kein Gutachten benötigt wird, jedoch eine belastbare Aussage zu einem bestimmten Sachverhalt.